Autor Archiv: Schreiberling
Contender (Worlds) EM
Die Weltmeisterschaft der Contender-Klasse sollte im Rahmen der Warnemünder Woche 2021 ausgetragen werden. Da coronabedingt keine Teilnehmer aus Übersee einreisen können, wurde die WM zu einer EM. Insgesamt 80 Teilnehmer segelten um Titel. Neben einer großen Anzahl von Teilnehmern aus Deutschland waren auch Segler aus 7 Ländern am Start. Für den Segelclub Kühlungsborn e.V. segelten Manfred Gronemeier, Peter und ich. Ich war eine von insgesamt sechs Frauen am Start.
Am Freitag und Samstag (02./03.07.) fanden die Pre-Races mit fast 50 Teilnehmern statt. Bei 4 bis 5 Bft. und guten Wellen machten sich die ersten Teilnehmer mit dem Revier vertraut. Einige Segler schmeckten nicht nur das salzige Wasser, sondern ließen nach einer Kenterung auch dem ganzen Boot etwas davon abbekommen. Am Ende belegten zwei Dänen Platz 1 und 2.
Am Sonntag wurden die Boote vermessen und gewogen. Unsere Kinder halfen ganz eifrig Segel, Ruder, Schwert & Co. zu den jeweiligen Vermessungsstationen zu bringen. Am Abend genossen wir das Flair des Alten Stroms in einem Restaurant.
Montag überführten wir unser Dickschiff nach Warnemünde. Mit einem Liegeplatz im Alten Strom hatten wir den kürzesten Weg aller Teilnehmer zu unseren Contendern und eine Übernachtungsmöglichkeit.
Dienstag bis Samstag (06. – 11.07.) standen jeweils 2 Wettfahrten pro Tag auf der Bahn direkt vor dem Warnemünder Strand auf dem Programm. Mit guter Laune und gutem Wind ging es kurz nach 11 Uhr aufs Wasser. Beim raussegeln nahe der Fahrrinne entstand durch ein- und auslaufende große Schiffe eine komische Kappelsee. Sehr unangenehm. Bei 15 – 20 Knoten ablandigem Wind gab es ganz schon viele Winddreher.
Am Mittwoch war Flaute und wir hatten Startverschiebung. Das Warten auf unserem Dickschiff unter dem Sonnensegel war sehr entspannt und wir hatten schnell andere Contendersegler an Bord. Stunde um Stunde wurde der Start nach hinten verschoben. Nachdem der Zahlenwimpel 6 unter „AP“ stand, wurden die Wettfahrten auf den nächsten Tag verlegt.
Der Start für Donnerstag war schon für 9:30 Uhr angesetzt und es sollten drei Wettfahrten gesegelt werden. Kurz nach 8 Uhr fuhr ich aus dem Hafen raus. Der Wind war mit 6 – 8 Knoten an der unteren Grenze des segelbaren für eine Meisterschaft. Wegen seiner ablandigen Richtung gab es einige starke Winddreher. So richtig schönes Segeln im Contender ist es nicht. Keiner der drei Starts konnte ging direkt durch. Am Ende wurde immer mit der „Black Flag“ gestartet und viele Segler wurden aussortiert, u.a. auch Peter. Die zweite und dritte Wettfahrt lief bei mir mit einem 36. und einem 45. Platz richtig gut, obwohl ich im dritten Rennen einmal gekentert bin und wegen Bootsberührung zweimal kringeln musste. In allen drei Wettfahrten war ich vor Peter im Ziel, was bisher sehr selten vorkam.
Wir waren sehr verwundert, dass der Start am Freitag schon für 9:15 Uhr angesetzt war. So früh bin ich noch nie zu einer Wettfahrt aufs Wasser gefahren. Der Wind wehte mit 10 – 15 Knoten aus nördlichen Richtungen. Das bedeutete für uns gestreckt im Trapez stehen und konstanteren Wind. Ich war mit meinen Plätzen (58., 61., und 50.) zufrieden und Peter schaffte es diesmal immer vor mir im Ziel zu sein. Doch in der Gesamtwertung dank zwei Streicher blieb ich vor ihm.
Nachdem es in der Nacht ganz schön gegossen hatte, wehte der Wind am Samstag sehr stark aus West. Bei den 25 – 35 Knoten und Wellen von ca. 1 m Höhe wurde der Start verschoben. Mittags wurde zu unserer Überraschung die Startverschiebung aufgehoben und die Contender konnten zuerst raussegeln. Viele Boote blieben aber aufgrund der anspruchsvollen Bedingungen an Land und einige, die es doch versuchten, mussten nach Materialschäden wieder reinsegeln. Ich entschied mich mitzusegeln und war damit eine von zwei Frauen, die es wagten. Ich wollte mich vor Peter in den Endergebnissen behaupten. Der Wind blies kräftig und in der Hafeneinfahrt erwarteten uns riesige Wellen. Kreuzend war dies beherrschbar. Das Abfallen ist immer kritisch. Nach ein paar Versuchen kenterte ich durch. Da noch kein Startschiff in Sicht war, richtete ich das Boot nur auf die Seite auf. So konnte ich auf dem Schwert stehend abwarten und beobachten. Für das Segel ist es wahrscheinlich auch schonender im Wasser zu schwimmen, als im Wind zu flattern. Irgendwann richtete ich den Contender mit der Eskimo-Rolle auf, da es bei der Welle sonst sehr kräftezehrend und wahrscheinlich nicht zielführend wäre, es anders zu versuchen. Es klappte super. Kurz darauf kenterte ich erneut beim Abfallen und wiederholte das Aufrichtprozedere. Mit Sorge beobachtete ich meine Toplatte, die nahe des Vorlieks gebrochen schien. Am Start fragte ich einen anderen Segler nach seiner Meinung. Er sagte, jetzt wo ich schon mal hier bin, sollte ich mitsegeln. Das schlimmste, was passieren könnte, wäre, dass sich die Segellatte durchs Segel bohrt und verloren geht. Die Entscheidung stand. Als Startschiff hatten wir nun ein großes Schlauchboot und es wurde mit „Blag Flag“ gestartet. Ich startete zwar auf der bevorteilten Seite, war aber in den Abwinden der anderen Boote. Doch das war mir egal. Ich wollte nur dieses Rennen irgendwie zu Ende segeln. Auf der Kreuz merkte ich, dass der Wind schon nachgelassen hatte. Ich schaffte es ohne Kenterung durchs Rennen und war kurz hinter Peter im Ziel. Durch das verringerte Starterfeld war dieses Rennen mit Platz 35 das beste meiner Serie. In der Gesamtwertung kam ich dadurch auf Platz 55. Peter konnte seinen Abstand zu mir verringern, aber nicht aufholen und landete auf Platz 58. Manfred belegte Platz 72, da er zwei Rennen nicht mitsegelte.
Es war eine schöne Erfahrung bei der Europameisterschaft um die Ecke mitsegeln zu können. Dank der Omas, die die Kinder hüteten konnten wir entspannt die ganze Zeit vor Ort sein und hatten viele nette Gespräche mit den Seglern.
Yvonne Menzel
OSPA spendet für den Segelnachwuchs
Jugend-Tag-Kühlungsborn
Der Segelclub Kühlungsborn beteiligt sich dieses Jahr mit seinem „Wackelopti“ am Jugend-Tag-Kühlungsborn der ev. Kirche.
Weitere Informationen zur Veranstalltung findet ihr hier.
Satzung
SATZUNG
des Segelclub Kühlungsborn e.V.
§1
Name, Sitz und Zweck des Vereins
(1) Der Segelclub Kühlungsborn e.V. – im folgenden Verein genannt – ist eine Vereinigung von Seglern und Surfern.
(2) Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Rostock eingetragen. Er ist in 18225 Ostseebad Kühlungsborn (West) ansässig und hat seinen Gerichtsstand in Rostock.
(3) Der Verein ist Mitglied des Deutschen Segler-Verbandes e.V., des Segler-Verbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V..
(4) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung der Interessen des Segel- und Surfsports. Der Verein tritt für den selbstständigen Sportbetrieb seiner Mitglieder ein. Er pflegt die Traditionen und ein geselliges Leben im Verein. Der Verein fördert im Sinne der Deutschen Sportjugend den Nachwuchs.
(5) Die Vereinsflagge zeigt im Stander die Farben „Blau – Weiß“, die sich im Schnittpunkt teilen.
(6) Das Geschäftsjahr umfasst die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember.
§2
Aufgaben
(1) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Er fördert und pflegt das Segeln und Surfen auf der Grundlage des Amateurgedankens für Erwachsene, Jugendliche und Kinder als Freizeit- und Breitensport, sowie als Wettkampfsport und Fahrtensegeln auf See- und Binnengewässern.
(3) Der Verein vertritt die Interessen seiner Mitglieder im Deutschen Segler-Verband e.V., im Segler-Verband Mecklenburg-Vorpommern e.V. und im Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. sowie in der Öffentlichkeit gegenüber Behörden und anderen Institutionen, soweit es sich um segel- und surfsportliche Belange handelt.
§3
Grundsätze
(1) Der Verein ist parteipolitisch, religiös und ethnisch neutral. Er tritt verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie Gewalt in jedweder Form entschieden entgegen.
(2) Der Verein arbeitet ausschließlich und unmittelbar unter Beachtung der gültigen, gesetzlichen Gemeinnützigkeitsbestimmungen.
(3) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
(5) Die Organe des Vereins arbeiten ehrenamtlich.
§4
Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins können nur natürliche oder juristische Personen werden. Der Verein besteht aus
a) ordentlichen Mitgliedern,
b) außerordentlichen Mitgliedern,
c) Ehrenmitgliedern.
(2) Ordentliche Mitglieder des Vereins sind solche Mitglieder, die ausschließlich oder neben anderen sportlichen Zwecken aktiv das Segeln und Surfen auf der Grundlage des Amateurgedankens betreiben. Als ordentliches Mitglied können auch Personen aufgenommen werden, die eine andere Wassersportart aktiv betreiben.
(3) Als außerordentliche Mitglieder können u.a. passive oder fördernde Mitglieder oder Mitglieder auf Zeit aufgenommen werden.
(4) Personen, die sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
(5) Von Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung in einer Beitrags-, Gebühren- und Entgeltordnung.
§5
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag durch Aufnahme erworben. Der Aufnahmeantrag eines beschränkt Geschäftsfähigen oder Geschäftsunfähigen ist von dem/den gesetzlichen Vertreter(n) zu stellen.
(2) Die Mitgliedschaft endet durch
a) Austritt,
b) Ausschluss,
c) Streichung aus der Mitgliederliste,
d) Tod des Mitgliedes,
e) Erlöschen der Rechtsfähigkeit einer juristischen Person oder
f) durch Auflösung des Vereins.
Mit Ende der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche Rechte des Mitgliedes im Verein. Die Verpflichtungen, die dem Mitglied bis zum Ende seiner Mitgliedschaft gegenüber dem Verein entstanden sind, bleiben bis zu deren vollständigen Erfüllung jedoch bestehen. Ansprüche an das Vermögen des Vereins bestehen für ein ausgeschiedenes Mitglied nicht.
(3) Ein Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erklärt werden.
(4) Ein Ausschlussgrund liegt insbesondere vor bei schweren Verstößen gegen die Satzung, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, bei vereinsschädigendem Verhalten oder wenn ein Mitglied trotz Fälligkeit und zweifacher Mahnung an die zuletzt dem Verein bekannte Adresse mit der Zahlung von Rechnungsbeträgen in Verzug ist. Der Beschluss des Vorstandes ist dem Mitglied schriftlich mit Gründen mitzuteilen.
(5) Ein Mitglied kann von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es unter der zuletzt bekannten Adresse nicht mehr zu erreichen ist.
(6) Für Beschlüsse des Vorstandes nach Absatz 1, 4 und 5 ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
§6
Organe
Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand.
§7
Vorstand
(1) Der Verein hat einen Vorstand, der durch die Mitgliederversammlung gewählt wird. Wählbar in den Vorstand sind alle ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
(2) Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder wird auf der Mitgliederversammlung beschlossen.
(3) Der Vorstand besteht mindestens aus:
a) dem Vorsitzenden,
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden,
c) dem Schriftführer/Öffentlichkeitsarbeit,
d) dem Kassenwart,
e) dem Technikwart.
(4) Der gewählte Vorstand bestimmt aus seiner Mitte den Vorsitzenden. Die Verteilung der übrigen Aufgabenbereiche regelt der Vorstand unter sich. Die Wahl des Vorsitzenden kann – außerhalb der Mitgliederversammlung – in jeder mit einer Frist von 14 Tagen einberufenen Vorstandssitzung stattfinden. Auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes soll die Wahl in geheimer Form erfolgen. Das Ergebnis dieser Wahl ist den Vereinsmitgliedern unverzüglich in geeigneter Form mitzuteilen.
(5) Die Amtszeitzeit des Vorstandes beträgt vier Jahre ab dem Tag der Wahl. Die Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Abwesende können gewählt werden, wenn sie ihre Bereitschaft zur Annahme des Amtes vorher schriftlich erklärt haben.
(6) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann der Vorstand für den Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung einen Nachfolger bestimmen. Bei einer Nachberufung teilt der Vorstand den Mitgliedern unverzüglich die neue Zusammensetzung des Vorstandes in geeigneter Form mit. Nachberufene Vorstandsmitglieder können nicht zum 1. Vorsitzenden gewählt werden.
(7) Die Sitzungen des Vorstandes werden durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Ist die Behandlung einer Angelegenheit dringlich, kann ein Beschluss auch im Umlaufverfahren – schriftlich oder in elektronischer Form – gefasst werden
§8
Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstands, Vertretung des Vereins im Rechtsverkehr
(1) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung,
b) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
c) Vorschlag von Ehrenmitgliedern gegenüber der Mitgliederversammlung,
d) Buchführung, Erstellung des Jahresberichts- und der Jahresrechnung,
e) Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern,
f) Ausschluss von Mitgliedern,
g) Streichung von Mitgliedern aus der Mitgliederliste.
(2) Der Verein wird durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden im Sinn des § 26 BGB im Rechtsverkehr vertreten.
(3) Der Vorsitzende kann zur Wahrnehmung einzelner Aufgaben andere Vorstandsmitglieder beauftragen.
§9
Finanzen
(1) Der Verein finanziert sich insbesondere durch:
a) Beiträge,
b) öffentliche Mittel,
c) Spenden,
d) Einnahmen aus Veranstaltungen,
e) Werbung und Sponsoring.
(2) Für Sonderleistungen können Gebühren erhoben werden.
(3) Für Arbeiten zur Errichtung und Pflege der Anlagen und Geräte können von den Mitgliedern Eigenleistungen verlangt werden. Für ganz oder teilweise nicht erbrachte Eigenleistungen können ersatzweise Geldleistungen verlangt werden.
(4) Die Höhe der Beiträge, Gebühren und sonstigen Geldleistungen, deren Zahlweise und Fälligkeit sind in einer besonderen Vereinsordnung festzulegen. Für die außerordentliche Mitgliedschaft kann die Ordnung besondere Beitragsregelungen bestimmen und Leistungen des Vereins einschränken oder ausschließen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und sind auch zu sonstigen Leistungen nicht verpflichtet.
(5) Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen Beitragsleistungen und -pflichten ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
(6) Stehen außerplanmäßige Einnahmen zur Verfügung, können in der Finanzplanung überzogene Haushaltsansätze oder zusätzliche Ausgaben aus diesen Einnahmen gedeckt werden. Über die entsprechenden Ausgaben wird die Mitgliederversammlung im Rahmen der Jahresrechnung informiert.
§10
Kassenprüfung
(1) Es werden mindestens zwei, maximal vier Kassenprüfer durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Kassenprüfer werden für maximal 2 Jahre gewählt. Die Hälfte der Kassenprüfer sollten ein Jahr zeitlich versetzt gewählt werden. Eine Wiederwahl ist nicht ausgeschlossen. Als Kassenprüfer wählbar sind alle ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
(2) Die Kassenprüfer haben insbesondere folgende Aufgaben:
a) Bestandskontrolle des Bargelds und der Bankguthaben,
b) Summenkontrolle sämtlicher Einnahmen und Ausgaben,
c) Vergleich des vorhandenen Bargelds mit dem Kassenbuch,
d) Prüfung der Belege gesamt oder stichprobenweise,
e) Prüfung, ob die Mitgliedsbeiträge ordnungsgemäß eingegangen sind,
f) Prüfung der noch ausstehender Verbindlichkeiten,
g) Prüfung der Umsetzung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung.
(3) Mindestens einmal im Jahr ist eine Kassenprüfung durch die gewählten Kassenprüfer durchzuführen. Die Kassenprüfer haben gegenüber der Mitgliederversammlung einen schriftlichen Bericht über die Kassenprüfung des vergangenen Geschäftsjahres zu erstatten. Die Kassenprüfer sind zur gewissenhaften und unparteiischen Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Sie können den Vorstand beraten, jedoch ein Weisungsrecht gegenüber dem Vorstand besteht nicht.
§11
Auflösung des Vereins
(1) Die Auflösung des Vereins bedarf einer Drei-Viertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§12
Berufung der Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Vereins. Sie ist insbesondere in folgenden Vereinsangelegenheiten zuständig:
a) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes,
b) Entlastung des Vorstandes,
c) Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächsteGeschäftsjahr,
d) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes,
e) Wahl der Kassenprüfer,
f) Änderung der Satzung und Beschlussfassung über die Auflösung/Fusion des Vereins,
g) Ernennung von Ehrenmitgliedern,
h) Beschlussfassung über eingereichte Anträge,
i) Verabschiedung von Vereinsordnungen,
j) Festlegung von Zielen für das folgende Sportjahr. Für langfristig geplante Veranstaltungen kann eine Genehmigung auch bereits in den Vorjahren erfolgen.
(2) Eine ordentliche Mitgliederversammlung soll innerhalb von drei Monaten nach Ende des Kalenderjahres in Form einer Jahreshauptversammlung einberufen werden.
(3) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder des Vereins die Einberufung schriftlich unter Angabe des Grundes beantragen.
(4) Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen per Handzeichen. Auf Antrag erfolgen Abstimmung und Wahlen in geheimer Form. Die Mitglieder des Vorstands werden in einem Wahlgang gewählt. Dabei hat jedes stimmberechtigte Vereinsmitglied maximal so viele Stimmen, wie Vorstandsämter im Sinne des § 7 Abs. 2 durch die Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Gewählt sind die Kandidaten, die die meisten Ja – Stimmen erhalten haben.
(5) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich oder in elektronischer Form und per Aushang in den Räumen des Vereins unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift beziehungsweise E-Mail Anschrift gerichtet war und per Aushang der Tagesordnung in den Räumen des Vereins erfolgt ist.
Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens 14 Tage vor dem angesetzten Termin schriftlich gegenüber dem Vorstand beantragt. In dieser Frist eingegangene Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung sind allen Vereinsmitgliedern mindestens 7 Tage vor dem Termin in geeigneter Form zuzusenden.
(6) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet, sofern nicht der Vorstand ein anderes ordentliches Vereinsmitglied hierzu beauftragt hat. Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen.
(7) Mitglieder die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind ausschließlich durch einen Erziehungsberechtigten, unter der Voraussetzung, dass sowohl das minderjährige Mitglied als auch der Erziehungsberechtigte anwesend sind, in der Mitgliederversammlung antrags- und stimmberechtigt.
(8) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
§13
Beschlussfassung, Protokollierung
(1) Die Organe des Vereins fassen ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit diese Satzung keine andere Regelungen vorsieht. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Stimmrechtsübertragungen und Briefabstimmungen sind unzulässig.
(2) Über alle Beschlüsse der Organe ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Leiter der Versammlung und dem jeweiligen Protokollführer zu unterschreiben ist.
§14
Gültigkeit dieser Satzung, Schlussbestimmungen
(1) Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 29. August 2020 beschlossen.
(2) Rechtsunwirksame Bestimmungen führen nicht zur Ungültigkeit dieser Satzung.
(3) Die Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Die bisherige Satzung des Vereins tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.
Seglerball 2015
Tonnenrodeo mit elektronischer Gesundheitskarte
Herzlich willkommen zum vierten Tonnenrodeo in Rostock. Am Start mal wieder die fünf auserwählten Champions der vergangenen Klassenfahrten. An der Kamera unser Medienkommodore und Flaggenkünstler, Strippenzieher mit elektronischer Gesundheitskarte Christoph Merkel. Zuständig für die ästhetischen Aspekte und dafür, dass alles wie geschmiert läuft unser Zangenvirtuose Volker Kamrath. Auf OIS 3 der Unterhaltungschef und Spaßdirektor Ulf Schröder. Auf OIS 1 Versorgungsoffizier und Erforscher der Zenrifugalbeschleunigung Thomas Schuster und last but not least auf OIS 2 Chefkoordinator und vereidigter Bundesbedenkenträger Peter Menzel (also ICH).
v.l.n.r: Ulf, Peter, Volker und Thomas beim Tonnenrodeo
Diese Crew machte sich also am Sonntag, dem 16. November auf, um in Rostock die Stahlpferdchen zu striegeln und vom Bewuchs zu befreien. Schneller als gedacht waren wir dann in Rostock und ebenso schnell war das Gröbste auch schon getan. Für das leibliche Wohl wurde gesorgt und auch der Spaß kam nicht zu kurz. Schade nur, dass bei all den Führungskräften so wenige Zuschauer live dabei waren. Doch was soll’s – Wer nur die Arbeit sieht, dem ist auch nicht mehr zu helfen. Für die Reiter beim Tonnenrodeo bleibt klar: Wer im Sommer segeln will, der muß im Winter etwas dafür tun. Wenn das dann auch noch zu einem eigenen Top-Event wird, dann ist es vielleicht auch besser, wenn nur die Besten der Besten an den Start gehen, die dies zu schätzen wissen. Als Belohnung bekommt nun jeder eine elektronische Gesundheitskarte und ein Versteck im Kühlschrank.
In diesem Sinne: Lasst die Spiele beginnen! – oder – Sport frei!!!
Der einzige, der Arbeitet ist unser Kamerakind Christoph (nicht im Bild)
Neuer Internationaler Wettfahrtleiter
Herzlichen Glückwunsch zum erlangten Prädikat. Philip Müller, unser langjähriges Jurymitglied und Wettfahrtleiter z.B. bei der IDJM der Europes und der EM der Contender ist nun offizieller, von der ISAF anerkannter International Race Office. Beim Drachen Gold Cup wird Philip wieder Mitglied der Wettfahrtleitung sein.
Philip Müller (IRO)
Reformationstagsgeisterregatta und Sherry-Cup
Unglaubliche 16 Grad und perfekter Wind mit 10 Knoten aus Süd. Ist das nun eine Reformation des klassischen Herbstwetters oder der feuchtwarme Atem der vielen Geister an Land? Zumindest schien das letztere wohl doch realistischer, denn auch die Luftfeuchtigkeit lag nahe der 100%.
Angetreten waren pnktlich um 11:00 Uhr am Reformationstag die üblichen Verdächtigen. Mangels Bahn marken und weil wir ja ausnahmsweise nicht durch die nahende Dunkelheit zur Eile gezwungen waren, gab es auch erstmal einen schönen langen Schlag. Gestartet wurde wie immer an TF, diesmal Richtung Osten. Wendemarke war der Messmast vor Nienhagen. Am Start lag Eclipse noch ganz vorne, während die drei größeren Boote Elfin, Mojo und Ch’ti eine Parade für das Fotoshooting unter Land fuhren. Dank höherer Rumpfgeschwindigkeit dauerte es dann auch nicht lange bis Elfin alle hinter sich ließ. Mojo stelle schnell fest, dass die Rumpfgeschwindigkeit mit der kleinen Genua noch nicht erreicht wird und setzte dann auch den Gennacker, womit das Soll erfüllt und Eclipse mal eben abgekocht wurde. Ch’ti hingegen blieb achteraus und wurde auch noch von Miraculix, die ebenfalls mit Gennacker nahten überholt. Eclipse ohne Gennacker musste also tatenölos zusehen, wie die großen und die Gennackerfahrer Stück für Stück Zeit gutmachten.
Vor Kühlungsborn wurde dann noch TM gerundet, von woaus es direkt ins Ziel an TF ging. Die Reihenfolge war nun keine Reformation mit Elfin, gefolgt von Mojo, Eclipse, Miraculix und Ch’ti.
Start zum zweiten Rennen des Tages.
Nach dem Rennen ging es für die Sportler kurz an Land zur Pullerpause und zum Crewwechsel, wärend die Fraktion mit Einbauklo und Herd sich Erbsensuppe auf See machte. Nach der Pause wurde noch zwei Rennen zwischen TF und TM bei abnehmendem Wind gesegelt. Beim Ersten gab es einen allgemeinen aber dafür gerechten Frühstart, so dass das Rennen dann doch gewertet werden konnte. Nach zwei half & halfs – oder wie nennt man up & downs bei Halbwind? – ging es ins Ziel, wobei Eclipse dank des nachlanssenden Windes schon besser abschnitt. Im letzten Rennen war Eclipse dann wohl doch etwas deutlicher über dier Linie als die Anderen, so dass es einen OCS (on course side) gab. Bei einem half & half konnte Eclipse danke schwachen, freien Windes seine Leichtwindperformance voll ausspielen und auch ohne Spi oder Gennacker die Verfolger mit Gennacker abschütteln. All das nützte nichts, denn man war ja bereits raus.
Die wahre Reformation ist dann das gerechnete Ergebnis mit Siegern, die niemand erwartet hätte. Geisterbesuch gab es dann beim Grillen und am Feuer, wobei der Zaubermeister, bereits ein wenig verzeubert vom Zaubertrunk, den Geistern ausgiebig einheizte.
Hier die Ergebnisse vom 31.10.2014:
ORC
Platz | Boot | Rennen 1 | Rennen 2 |
Rennen 3 |
1 | Ch’ti | 3 | 1 | 1 |
2 | Mojo | 1 | 2 | 2 |
3 | Elfin | 5 | 4 | 3 |
4 | Eclipse | 4 | 3 | 6 (OCS) |
5 | Miraculix | 2 | 6 (DNS) | 6 (DNS) |
Yardstick 1 (DSV)
Platz | Boot | Rennen 1 | Rennen 2 |
Rennen 3 |
1 | Elfin | 1 | 3 | 3 |
2 | Ch’ti | 5 | 2 | 1 |
3 | Mojo | 3 | 4 | 2 |
4 | Eclipse | 4 | 1 | 6 (OCS) |
5 | Miraculix | 2 | 6 (DNS) | 6 (DNS) |
Nun noch zum Sherry-Cup vom 21. September. Gestartet wurde in Nysted, Ziel war Kühlungsborn.
ORC
Platz | Boot | gerechnete Zeit |
1 | Adhara | 2:05:22 |
2 | Mojo | 2:22:30 |
3 | Elfin | 2:38:06 |
Yardstick 1 (DSV)
Platz | Boot | Rennen 1 |
1 | Adhara | 3:10:02 |
2 | Elfin | 3:12:48 |
3 | Mojo | 3:13:15 |
4 | Lady S. | 3:17:17 |
Pizza Open 2014
Angestachelt von der Regatta mit der Hobie Klasse wollten wir gerne an einer richtigen F18 Ranglistenregatta teilnehmen. Und siehe da, es gab sogar noch eine dieses Jahr am 11./12.10. und das vor unserer Haustür in Wismar.
Also los alles organisieren was wir brauchen. Trailer, Auto, Hotel, Klamotten, Papiere und die Anmeldung durfte auch nicht vergessen werden. Am Wochenende vorher haben wir schon unseren Katamaran auf den Clubtrailer verladen, so dass wir am Freitag Mittag gleich starten konnten mit besten Wünschen vom Harten Törn, Silke und Uwe.
Um 13:00 Uhr trafen wir ein und lernten die ersten Mitstreiter kennen. Katamaran wieder aufbauen und ab mit uns aufs Wasser. Nicht viel Wind aber da in der Wismarer Bucht auch keine Welle ist, ging es ganz schön ab. An Land haben wir noch einen Aufbaufehler beseitigt und waren bereit für Samstag.
Leider spielte Petrus nicht mit und es kam nicht genug Wind. Zwei Stunden zum Startschiff dümpeln, dort eine Stunde warten und im Schlepptau der Motorboote wieder zum Ufer. Nach 4 Stunden „Wasserspaß“ waren alle froh, dass wir nicht noch länger warten mussten und hofften auf Sonntag.
Am Sonntag gab es zwar kaum Sonne aber genug Wind für 4 Wettfahrten. Wir hatten für die Regatta nur zwei Ziele. Kein anderes Boot beschädigen beim Start und jede Wettfahrt gewertet bekommen. Erstes Rennen dicht am Startschiff gestartet und nicht als letzter über die Start- und Ziellinie gekommen. Super alles richtig gemacht. Beim zweiten Rennen wieder dicht am Startschiff gestartet und zwischenzeitlich im hintern Mittelfeld angekommen. Dann leider doch als letzter ins Ziel. Schade aber wir werden uns wieder steigern. Beim dritten Start waren wir dann mitten im Getümmel auf der Startlinie. Keine 50 cm nach Luv und Lee zum nächsten Boot. Jana hat das an der Pinne alles ganz cool genommen und ich gab die Möglichkeiten vor wie wir da wieder raus kommen. Im Ziel waren wir diesmal nicht Letzter, was uns auch im 4 Rennen gelingen sollte. Dort waren wir die ersten beim Start aber leider 1 Minute zu früh. Also wenden und und noch mal das Ganze.
Uns hat es riesig Spaß gemacht und man konnte viele neue Sachen lernen. Insgesamt kamen wir auf den vorletzten Platz was für eine erste Ranglistenregatta gut ist. Von allen ermutigt und angesprochen das nächste mal wieder dabei zu sein, werden wir einen Ausflug in die F18 Klasse nächstes Jahr öfter vornehmen.
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